Herzlich willkommen auf den Seiten der Kanzlei

Patentanwalt & Mediator Thomas Ahrens in Braunschweig. 

 


  

Hier sind Sie richtig, wenn Sie Ihre Innovationen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten schützen lassen möchten. 

 

Als freiberuflicher Patentanwalt berate ich Sie gerne auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie insbesondere in Angelegenheiten von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern, sowie bei Fragen zum Arbeitnehmererfinderrecht.

 

Durch meine mehr als 20-jährige Tätigkeit in internationalen Konzernen habe ich außerdem einschlägige Erfahrungen beim Aufbau von effizienten Schutzrechts-Portfolien unter Berücksichtigung der daraus langfristig entstehenden Kosten. Auch die Vorbereitung und Durchführung von Lizenzverhandlungen mit Unternehmen aus dem In- und Ausland und das Ausarbeiten entsprechender Lizenzverträge sind mir sehr vertraut. 

 

Als Mediator kann ich Sie nicht nur im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes unterstützen, sondern auch bei sonstigen Streitigkeiten, wie beispielsweise innerhalb und zwischen Unternehmen oder Vereinen. 

 

Aufgrund von Kooperationen mit anderen Dienstleistern ist meine Kanzlei in der Lage, ein vielfältiges Dienstleistungsspektrum anzubieten. Dabei sind wir flexibel, so dass wir auch vor Ort in Ihrem Unternehmen tätig werden können.

 

 

Falls Sie Interesse haben, arbeite ich Ihnen gerne auch ein Angebot aus, damit Sie schon vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

 

 

 

Aktuelles:

 

 

Europäisches Einheitspatent

Die ursprünglich für 2020 geplante Europäische Patentreform, zu der auch das Einheitspatent gehört, verzögerte sich aus verschiedenen Gründen. Noch Anfang 2022 ging das Europäische Patentamt (EPA) davon aus, dass das einheitliche Patentsystem in der zweiten Hälfte 2022 starten kann. Es ist momentan jedoch davon auszugehen, dass sich der Start auf Mitte 2023 verschiebt.

 

 

Um die Einführung des einheitlichen Patentsystems zu erleichtern, wird das EPA "frühe Anträge auf einheitliche Wirkung" annehmen. Diese Anträge können ab dem Tag gestellt werden, an dem die Bundesrepublik Deutschland ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt.

Die offizielle Mitteilung des EPA finden Sie  hier .

 

Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Rahmen eines interessanten Übersichtsartikels vom 20. März 2020 auch  hier .

 

 

Warnung vor irreführenden Anpreisungen und Zahlungsaufforderungen

Die Patentbehörden warnen vor irreführenden Anpreisungen und Zahlungsaufforderungen von Unternehmen, die angeblich Patente, Marken, Designs oder zugehörige Anmeldungen veröffentlichen und/oder registrieren.

Nähere Hinweise und auch Beispiele für derartige Zahlungsaufforderungen finden Sie unter folgenden Links:  DPMA , EPA , EUIPO , WIPO.

Wenn Sie Fragen dazu haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.